Damit räumt er konkludent frühere Defizite nicht zuletzt Wahlmanipulationen ein. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Äußerung des Vermieters: "Dann zieht doch endlich aus", kann der Mieter als Angebot zur Vertragsaufhebung durch seinen Auszug konkludent annehmen (AG Bergheim, Az. 22 C 167 / 98, aus: Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 4 / 1999, S. 218). (Quelle: Tagesspiegel 1999)