Die Müller-Kommission unterscheidet grundsätzlich zwischen "limitierbaren" und "nicht limitierbaren" Zuwanderungstatbeständen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Zur "limitierbaren" Zuwanderung zählen nach dem Konzept Aussiedler, Familiennachzügler und Arbeitsmigranten, wobei es für "Höchstqualifizierte" unter diesen Ausnahmeregelungen geben soll. (Quelle: DIE WELT 2001)