Den beiden Angeklagten wird nun gemeinschaftlicher Totschlag in mittelbarer Täterschaft vorgeworfen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Vielmehr hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen nach DDR-Recht bzw. des Totschlags in mittelbarer Täterschaft nach BRD-Recht schuldig gemacht. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
Deswegen war auch schon Krenz als "Totschläger" verurteilt worden, "in mittelbarer Täterschaft". (Quelle: Neues Deutschland 2002)