Erst das Renteneinkommen daraus wird wie verspäteter Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit versteuert - es handelt sich also um eine nachgelagerte Lohnbesteuerung, bei der allerdings hohe Freibeträge geltend gemacht werden können. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Für die neue Privatrente gilt nämlich die so genannte nachgelagerte Besteuerung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ziel ist mittelfristig eine nachgelagerte Rentenbesteuerung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)