Denn, so unterstreicht der Fachmann, letztlich könne keine einmal festgelegte Regelung den Rechtsbestand von Leben einerseits und patentierbarer Errungenschaft andererseits endgültig differenzieren. (Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1999)
Kommt die Richtlinie durch, werden Tiere und Pflanzen, ebenso wie menschliche Gene, ausdrücklich zu patentierbarer "biologischer Materie" und damit zu "Erfindungen" erklärt. wlf/aje (Quelle: TAZ 1995)