Diese Gründe zeigen, wie es mir scheint, hinlänglich die Notwendigkeit, wenigstens gegen die Gefahr zu sichern, welche die testamentarischen Dispositionen der Freiheit der Bürger drohen. (Quelle: Wilhelm von Humboldt - Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen / XI (1))
Höchstens in Form einer testamentarischen Verfügung. (Quelle: Die Zeit 2001)
Kellers Wille zur gültigen testamentarischen Form, zur Selbstkanonisierung hat unter anderem die früheren Fassungen ausgesperrt. (Quelle: Die Zeit 2002)