Sie übersieht dabei, daß nach der Rechtspr. des Senats (z. B. Urt. vom 12. 11. 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ebenso Neumann, aaO) nur die Zusammenfassung tatsächl. trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)