Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare Umstände das Bauwerk beschädigt hatten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Zwar ist durch die Reform des Schadensersatzrechtes vom 1. August 2002 die Haftung für nicht "unabwendbare Ereignisse" weggefallen, doch ist an diese Stelle eine strengere Haftung getreten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Bent-Anat's Augen leuchteten auf und lebhaft rief sie: "Das eben ist's, was mir das entschiedene, unabwendbare >nein< auf die Lippen drängt. (Quelle: Georg Ebers - Uarda / Band I Kapitel 10)