Solange keine Grundsatzentscheidung zum Thema Tiere und Urheberrecht vorliegt, würde Paul Katzenberger aus urheberrechtlicher Sicht davon abraten. (Quelle: Die Zeit 2001)
Hiergegen, so das Gericht, bestünden weder aus markenrechtlicher noch aus urheberrechtlicher Sicht irgendwelche Bedenken. (Quelle: DIE WELT 2000)
Statt darüber nachzudenken, wo die Ursachen der Kritik liegen könnten und warum der Wettbewerb scheitern mußte, reagieren sie wie Mimosen mit Stahlbetonstacheln, als ob es um die Verteidigung urheberrechtlicher Ansprüche gehe. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)