"Ein verfassungsrechtlicher Streit wäre nur begründet, wenn es bis zum Schluss beim 'Nein' von Schönbohm geblieben wäre", sagte Wowereit. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
"Ein verfassungsrechtlicher Streit wäre nur begründet wenn es bis zum Schluss bei Nein von Schönbohm geblieben wäre", sagte Wowereit dem Tagesspiegel. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nach Auffassung des Gerichts besteht kein grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Vorrang der journalistischen Recherche gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)