Für die Regelaltersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes ist die allgemeine fünfjährige Wartezeit Voraussetzung. (Quelle: Die Welt 2001)
Unter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in erster Linie die Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente verstanden. (Quelle: Die Welt 2001)
Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Alters oder wegen Todes. (Quelle: Die Welt 2001)