Das heißt: sofortige Einstellung aller noch laufenden Strafverfahren gegen Angehörige der DDR- Grenzsicherung und, soweit Verurteilungen in vertragswidriger Weise bereits erfolgt sind, Aufhebung derselben durch ein Straffreiheitsgesetz. (Quelle: Junge Welt 1999)
vertragswidriger Gebrauch, (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Darin lag ein vertragswidriger Gebrauch, der den Vermieter zur Kündigung berechtigte. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)