Bisher waren Fahrzeuge, die die Altonaer Straße befuhren, vorfahrtsberechtigt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Das gilt selbst dann, wenn er eindeutig vorfahrtsberechtigt war (OLG Köln, Az. 11 U 187/93). +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Problematisch sei auch das Abbiegen in die Arolser Straße: Da der Verkehr von der Wilhelmshöher Straße vorfahrtsberechtigt ist, "muß man oft minutenlang warten", beschwerten sich die jungen Radler. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)