Man bemüht sich, Gesetz von willkürlichem Befehl, von einer Ordonnanz zu unterscheiden: jenes gehe von einer berechtigten Autorität aus. (Quelle: Projekt Gutenberg)
Nur der keine Gesellschaft bedarf, ist bon Compagnon Nur dieser wird, von der Gesellschaft unabhängig, sie haben und mannigfach reizen und nach willkürlichem Plan behandeln können. (Quelle: Novalis -)
Natürlich: Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person Leben, Freiheit, Schutz vor Folter und willkürlichem Freiheitsentzug, Schutz vor Diskriminierung - geht, kann es keinen Kompromiß geben. (Quelle: Die Zeit 1996)