"Waren werden weiterhin unverzollt und unversteuert gelagert werden können, es ändert sich nur die zollrechtliche Abwicklung." (Quelle: DIE WELT 2000)
Für Dänemark gilt eine EU-Sonderregelung, wonach das Land eigene zollrechtliche Bestimmungen bis Ende 2003 beibehalten darf. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Sicher seien zollrechtliche Einschränkungen denkbar. (Quelle: Welt 1999)