Die "noch zulässige" Verallgemeinerung würde somit schnell zum "unzulässigen" Feld von Vorurteilen, wenn das Bild der Wir-Gruppe, "also von der eigenen Nation" überwiegend positiv, das Bild der Fremdgruppe überwiegend negativ besetzt sei. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
Wichtig ist, daß es sich hier um völkerrechtlich zulässige Formen des "peaceful change" auf der Basis beiderseitiger Zustimmung der betroffenen Staaten handelt. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
Aber in einem hat Schausberger recht: Das zulässige Meinungsspektrum ist breit - das ist für mich keine Frage. (Quelle: Junge Freiheit 2000)