Gemeinsam ist diesen die Determiniertheit, der materielle, letztlich auf eine chemisch-physikalische Basis zurückführbare Zusammenhalt und die Erkenntnisgrenze, die nur das Wie der Erscheinungen einschließt. (Quelle: Kindler Literaturlexikon)
Noch undurchsichtiger wird dieser Aspekt, wenn das BAG bezügl. der konkreten Unfallursache (Windrichtungsänderung) darauf abstellt, darauf zurückführbare Unfälle seien bisher nicht bekannt geworden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)